Erholung im Sommer
Die Erholung ist spürbar. Man kann sie in Prozenten fassen. Die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um knapp sieben Prozent gesunken. Dass sich die Unternehmen zumindest in einigen Branchen, nicht allen, wieder von der Krise etwas erholen, lässt sich daran gut ablesen.
Dieser Trend könnte sich aber wieder umkehren, wenn sich Pläne aus dem Bundesfinanzministerium durchsetzen. Das vermuten nicht wenige Insolvenzrechtsexperten und Praktiker. Wenn nämlich das Fiskusprivileg wieder eingeführt werden würde, dann hätte diese Bevorrechtigung zur Folge, dass viele ungesicherte Gläubiger leer ausgingen.
Nicht nur das: Die Verwalterverbände warnen vor der Wiedereinführung des Fiskusprivilegs, weil sie eine hohe Zahl von Folgeinsolvenzen und Arbeitsplatzverlusten zur Folge hätte. Die spürbare Erholung der Unternehmensinsolvenzen könnte somit wieder schnell verfliegen.
Nicht zuletzt wegen des geplanten Fiskusprivilegs, das einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hat, haben wir die Halbjahresstatistikausgabe um eine redaktionelle Beilage ergänzt. Darin als Titel der DiskE zu einem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, das in merkwürdigem Kontrast zu dem von den Insolvenzrechtsexperten als sanierungsfeindlich bezeichneten Fiskusprivileg steht.
Peter Reuter
Chefredakteur




