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Samstag, den 25. Mai 2013
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Zu viel Tempolimit

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Zu viel Tempolimit

 

Der Status Quo liefert Argumente. Schaut man sich die Verläufe von Unternehmensinsolvenzverfahren an, stellt man fest, dass ein Großteil erst nach vielen Jahren zum Abschluss kommt. Verfahrensdauern von über sechs Jahren sind alles andere als eine Seltenheit.

Richtet man nun den Blick auf die ersten abgeschlossenen ESUG-Verfahren, Eigenverwaltungen mit einem Insolvenzplan, stellt man fest, dass es hier im Vergleich zu einem Gros der Regelinsolvenz­verfahren richtig schnell gehen kann.

 

Neben den durch das ESUG gestärkten Mitwirkungsmöglichkeiten schafft dieser Vergleich der Verfahrensdauern darüber hinaus ein gutes Argument, sich für das Planverfahren zu entscheiden. Die Quote gibt es mitunter recht zügig, während man die viele Jahre später erhaltene Quote eines Regelinsolvenzverfahrens auch noch abzinsen muss.

 

Doch diese Argumentationshilfe für die mittleren und größeren Verfahren, für die das ESUG geschaffen worden ist und die in der Regel auch die Voraussetzungen für das neue Instrumentarium mitbringen, löst keineswegs das Dilemma der langen Verfahrens­dauern bei kleineren Verfahren. Was auch immer die berechtigten und nicht akzeptablen Gründe dafür sind,??ein großes Thema scheint es nicht zu sein, was man verbessern oder abstellen kann.

 

Wenn es allerdings die ersten Auswertungen des Insolvenzstatistikgesetzes gibt, die Vergleiche der verschiedensten Art zulassen, dann löst das vielleicht einen leichten Beschleunigungsdruck aus,??der von den Gläubigern bislang nicht auszugehen scheint.

 

Peter Reuter

Chefredakteur

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 07. Mai 2013 um 10:28 Uhr
 


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